Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für Immobilien- und Unternehmensfotografie, Luftaufnahmen, Webdesign und Beratung.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der EYE WORX AG, nachfolgend «EYE WORX» genannt, und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern, nachfolgend «Auftraggeber» genannt.
1.2 Die AGB gelten für sämtliche von EYE WORX angebotenen Dienstleistungen, insbesondere:
- Immobilien- und Architekturfotografie
- Unternehmens- und Geschäftsfotografie
- Innenraum-, Objekt- und Produktfotografie
- Porträt-, Mitarbeiter- und Teamfotografie
- Luftbild- und Drohnenfotografie
- Digitale Bildbearbeitung und fotografische Nachbearbeitung
- Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Webseiten
- Gestaltung von Logos, visuellen Erscheinungsbildern und weiteren Kommunikationsmitteln
- Erstellung und Bearbeitung von Texten und digitalen Inhalten
- Unternehmerische Beratung, Projektentwicklung und damit verbundene Dienstleistungen
1.3 Abweichende Vereinbarungen gelten nur, soweit sie zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurden. Individuelle Offerten und schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
1.4 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn EYE WORX ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
1.5 Diese AGB gelten für Verträge, bei denen sie vor oder bei Vertragsabschluss wirksam einbezogen wurden. Spätere Änderungen gelten nicht automatisch für bereits abgeschlossene Aufträge.
2. Offerten und Vertragsabschluss
2.1 Angebote und Kostenschätzungen von EYE WORX sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt durch die Annahme einer Offerte, eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine anderweitige eindeutige gegenseitige Vereinbarung zustande.
2.3 Die Annahme kann auch per E-Mail erfolgen.
2.4 Art, Umfang, Vergütung und gegebenenfalls Termine der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung.
2.5 Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach vorgängiger Abstimmung gesondert verrechnet.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer, sofern diese nicht ausdrücklich im Preis enthalten ist.
3.2 Massgebend sind die im individuellen Angebot vereinbarten Preise.
3.3 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
3.4 EYE WORX ist berechtigt, bei grösseren Projekten angemessene Akontozahlungen oder eine Teilabrechnung nach Projektfortschritt zu vereinbaren.
3.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
3.6 Die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte kann, soweit rechtlich zulässig, von der vollständigen Bezahlung der betreffenden Leistung abhängig gemacht werden.
4. Durchführung und Mitwirkungspflichten
4.1 EYE WORX erbringt ihre Dienstleistungen mit fachlicher Sorgfalt und unter Berücksichtigung der vereinbarten Anforderungen.
4.2 Der Auftraggeber stellt sämtliche Informationen, Unterlagen, Zugänge, Freigaben und sonstigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig zur Verfügung, die für eine ordnungsgemässe Ausführung erforderlich sind.
4.3 Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können eine entsprechende Anpassung vereinbarter Termine erforderlich machen.
4.4 EYE WORX ist berechtigt, geeignete Mitarbeitende, externe Fachpersonen oder spezialisierte Dienstleister in die Projektausführung einzubeziehen. Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten von EYE WORX bleiben vorbehalten.
4.5 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Bilder, Marken, Texte und sonstige Materialien rechtmässig verwendet werden dürfen.
5. Fotografie und fotografische Leistungen
5.1 EYE WORX erstellt Fotografien entsprechend dem vereinbarten Auftrag und dem professionellen fotografischen Qualitätsanspruch.
5.2 Die kreative Bildgestaltung, insbesondere die Auswahl von Perspektiven, Lichtführung, Bildausschnitten und fotografischem Stil, liegt im Rahmen der vereinbarten Zielsetzung im fachlichen Ermessen von EYE WORX.
5.3 Die Auswahl, Bearbeitung und Anzahl der abzuliefernden Fotografien richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
5.4 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf die Herausgabe sämtlicher entstandener Aufnahmen, unbearbeiteter RAW-Dateien, offener Projektdateien oder interner Bearbeitungsstände.
5.5 Die abschliessende Bildbearbeitung umfasst die für den jeweiligen Auftrag vereinbarte professionelle Aufbereitung. Zusätzliche Retuschen, umfangreiche Veränderungen oder nachträgliche Sonderwünsche können gesondert verrechnet werden.
5.6 Die fotografische Umsetzung kann durch örtliche Gegebenheiten, Witterung, Lichtverhältnisse, Zugänglichkeit und andere äussere Umstände beeinflusst werden. EYE WORX informiert den Auftraggeber über wesentliche Einschränkungen, soweit diese erkennbar sind.
6. Drohnen- und Luftbildfotografie
6.1 Drohnenaufnahmen erfolgen unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Vorgaben.
6.2 EYE WORX entscheidet unter Berücksichtigung der Flugsicherheit, der örtlichen Gegebenheiten und der gesetzlichen Anforderungen, ob ein geplanter Drohneneinsatz durchgeführt werden kann.
6.3 Erforderliche Zustimmungen des Eigentümers oder anderer berechtigter Personen sowie der Zugang zum Aufnahmeobjekt sind, soweit vereinbart, durch den Auftraggeber sicherzustellen.
6.4 Drohnenaufnahmen können insbesondere aufgrund von Wetterbedingungen, Luftraumbeschränkungen oder Sicherheitsrisiken verschoben oder angepasst werden.
6.5 Muss ein Drohneneinsatz aus Sicherheitsgründen oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben unterbleiben, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen und gegebenenfalls einen Ersatztermin ab.
7. Urheberrecht an Fotografien und visuellen Arbeiten
7.1 Fotografien und andere urheberrechtlich geschützte Arbeiten unterliegen dem Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG).
7.2 Die Urheberrechte verbleiben bei den jeweiligen Urheberinnen und Urhebern beziehungsweise bei den rechtmässigen Rechteinhabern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.3 EYE WORX räumt dem Auftraggeber im Umfang ihrer Berechtigung die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte ein.
7.4 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke im Zusammenhang mit dem beauftragten Projekt. Dazu gehören insbesondere die Verwendung auf der eigenen Webseite, in Immobilieninseraten, Broschüren, Präsentationen, Geschäftsdokumentationen und eigenen Social-Media-Kanälen.
7.5 Eine Weitergabe an beauftragte Agenturen, Druckereien, Immobilienportale oder technische Dienstleister ist zulässig, soweit sie ausschliesslich der vereinbarten Nutzung im Auftrag des Auftraggebers dient.
7.6 Ein eigenständiger Weiterverkauf, die Lizenzierung an unbeteiligte Dritte oder eine Verwendung für andere Unternehmen oder Projekte bedarf einer gesonderten Vereinbarung, sofern diese Nutzung nicht bereits ausdrücklich eingeräumt wurde.
7.7 Technisch erforderliche Anpassungen wie Grössenänderungen, Formatkonvertierungen und übliche Zuschnitte sind im Rahmen der vereinbarten Nutzung zulässig. Wesentliche gestalterische Veränderungen oder verfälschende Bearbeitungen bedürfen der Zustimmung der berechtigten Person, soweit keine andere Vereinbarung besteht.
7.8 Eine Nutzung von Fotografien als Trainingsmaterial für Systeme der künstlichen Intelligenz oder die eigenständige Verwertung in Bilddatenbanken ist ohne entsprechende Berechtigung nicht gestattet.
7.9 Die gesetzlichen Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben gewahrt. Eine allfällige Pflicht zur Urhebernennung sowie deren konkrete Form können im jeweiligen Auftrag gesondert geregelt werden.
7.10 Eine Übertragung ausschliesslicher Nutzungsrechte oder weitergehender Verwertungsrechte bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
8. Bildübergabe und Datenaufbewahrung
8.1 Die Übergabe fertiger Fotografien erfolgt grundsätzlich auf digitalem Weg, beispielsweise über einen Download-Link oder ein vereinbartes Datenaustauschsystem.
8.2 Die bereitgestellten Dateien sind durch den Auftraggeber nach Erhalt zu überprüfen und eigenständig zu sichern.
8.3 Soweit nicht anders vereinbart, werden Download-Dateien während mindestens 30 Tagen nach Bereitstellung verfügbar gehalten.
8.4 EYE WORX ist nicht verpflichtet, sämtliche Rohdaten, Arbeitsdateien und abgeschlossenen Projektdaten zeitlich unbegrenzt aufzubewahren, sofern keine gesetzlichen oder gesondert vereinbarten Aufbewahrungspflichten bestehen.
8.5 Für eine langfristige Archivierung der übergebenen Dateien ist nach der Übergabe grundsätzlich der Auftraggeber verantwortlich.
9. Webdesign und digitale Projekte
9.1 EYE WORX entwickelt und gestaltet Webseiten sowie weitere digitale Kommunikationslösungen gemäss dem vereinbarten Leistungsumfang.
9.2 Zu den möglichen Leistungen gehören insbesondere Konzeption, Gestaltung, Strukturierung, Fotografie, Texterstellung, technische Umsetzung und Integration vereinbarter Funktionen.
9.3 Der konkrete Umfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte. Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzfunktionen, Schnittstellen, Wartungsleistungen oder Erweiterungen sind nicht automatisch Bestandteil des Auftrags.
9.4 Der Auftraggeber erhält Gelegenheit, vereinbarte Entwürfe und Zwischenstände zu prüfen und Rückmeldungen zu geben.
9.5 Nachträgliche Änderungswünsche, die über den vereinbarten Projektumfang oder die festgelegten Korrekturrunden hinausgehen, können nach vorgängiger Abstimmung zusätzlich verrechnet werden.
9.6 EYE WORX achtet bei der Umsetzung auf eine fachgerechte Darstellung auf den vereinbarten Geräten und in den vereinbarten technischen Umgebungen.
9.7 Eine uneingeschränkte Kompatibilität mit sämtlichen zukünftigen Browsern, Betriebssystemen oder Drittanbieteranwendungen kann nicht zugesichert werden.
9.8 Hosting, Domainregistrierung, E-Mail-Dienste, externe Softwarelizenzen, laufende Wartung und Sicherheitsupdates sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
9.9 Laufende Kosten externer Anbieter werden entsprechend der getroffenen Vereinbarung direkt durch den Auftraggeber oder über EYE WORX abgerechnet.
10. Nutzungsrechte an Webseiten, Designs und Texten
10.1 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung die vereinbarten Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Ergebnissen, soweit EYE WORX zur entsprechenden Rechtseinräumung berechtigt ist.
10.2 Sofern nicht anders vereinbart, darf der Auftraggeber die fertiggestellte Webseite für seinen eigenen Unternehmensauftritt zeitlich und räumlich unbeschränkt betreiben und hierfür notwendige Vervielfältigungen und technische Anpassungen vornehmen lassen.
10.3 Die Nutzung einzelner Designs, Gestaltungsbestandteile, Fotografien oder anderer geschützter Arbeiten ausserhalb des vereinbarten Projekts richtet sich nach den jeweils eingeräumten Rechten.
10.4 Die Herausgabe von offenen Grafikdateien, Quell- und Entwicklungsdateien oder internen Konzeptunterlagen ist nur geschuldet, soweit dies vereinbart wurde.
10.5 Rechte an Drittanbieter-Software, Schriften, Plugins, Bildmaterial und anderen lizenzierten Bestandteilen richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
10.6 EYE WORX ist berechtigt, im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen die erstellte Webseite als eigenes Referenzprojekt zu bezeichnen. Eine darüber hinausgehende Verwendung vertraulicher Informationen, unveröffentlichter Materialien oder personenbezogener Inhalte setzt die entsprechende Berechtigung voraus.
10.7 Sofern eine Urhebernennung oder Agenturkennzeichnung vereinbart wurde, richten sich deren Platzierung, Gestaltung und allfällige Änderungen nach dieser Vereinbarung. Gesetzliche Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben vorbehalten.
11. Abnahme, Korrekturen und Mängel
11.1 Nach Fertigstellung werden die vereinbarten Leistungen dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme bereitgestellt.
11.2 Der Auftraggeber prüft die abgelieferten Leistungen innert angemessener Frist und meldet erkennbare Mängel möglichst konkret und schriftlich.
11.3 Berechtigte Mängel werden entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen behandelt. EYE WORX erhält, soweit gesetzlich zulässig und sachgerecht, Gelegenheit zur Nachbesserung.
11.4 Nicht jede subjektiv abweichende gestalterische Vorstellung stellt einen Mangel dar. Massgebend sind die vereinbarte Beschaffenheit, der Leistungsumfang und die anerkannten fachlichen Anforderungen.
11.5 Änderungswünsche nach erfolgter Freigabe, die keine Mängelbehebung darstellen, können gesondert verrechnet werden.
11.6 Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben vorbehalten.
12. Termine, Verschiebungen und Stornierungen
12.1 Vereinbarte Termine werden von EYE WORX nach Möglichkeit eingehalten. Verbindliche Fertigstellungs- und Durchführungstermine bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
12.2 Muss ein Fotoshooting durch den Auftraggeber verschoben oder abgesagt werden, informiert dieser EYE WORX möglichst frühzeitig.
12.3 Bereits erbrachte Leistungen, notwendige vorbereitende Arbeiten und nachweislich entstandene, nicht vermeidbare Fremdkosten können im gesetzlich und vertraglich zulässigen Umfang verrechnet werden.
12.4 Bei kurzfristigen Absagen können zusätzliche Ausfallkosten geltend gemacht werden, soweit dafür eine wirksame vertragliche Grundlage oder ein gesetzlicher Anspruch besteht.
12.5 Bei längerfristigen Projekten werden die Folgen eines Projektabbruchs nach dem jeweiligen Vertrag und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen beurteilt. Zwingende gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben vorbehalten.
12.6 Bei Ereignissen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Parteien, insbesondere erheblichen Wetterereignissen, behördlichen Einschränkungen oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen, bemühen sich beide Parteien um eine angemessene Lösung.
13. Referenzen und Eigenwerbung
13.1 EYE WORX darf abgeschlossene Projekte im Rahmen der erteilten Einwilligungen, vereinbarten Rechte und gesetzlichen Bestimmungen als Referenz nennen und präsentieren.
13.2 Die Verwendung von Projektbezeichnungen, geschäftlichen Fotografien, Webseitenansichten, Logos und vergleichbaren Materialien zu Referenzzwecken bedarf der entsprechenden Berechtigung.
13.3 Berechtigte Geheimhaltungsinteressen, Persönlichkeitsrechte und ausdrücklich vereinbarte Vertraulichkeitsregelungen werden berücksichtigt.
13.4 Vertrauliche oder nicht öffentlich bestimmte Projekte werden ohne entsprechende Zustimmung nicht veröffentlicht.
14. Datenschutz und Vertraulichkeit
14.1 EYE WORX bearbeitet Personendaten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).
14.2 Einzelheiten zur Bearbeitung von Personendaten ergeben sich aus der auf der Webseite veröffentlichten Datenschutzerklärung.
14.3 Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene vertrauliche geschäftliche Informationen mit angemessener Sorgfalt.
14.4 Soweit EYE WORX im Rahmen eines Projekts Personendaten im Auftrag eines Kunden bearbeitet und hierfür zusätzliche datenschutzrechtliche Vereinbarungen erforderlich sind, werden diese gesondert getroffen.
15. Haftung
15.1 EYE WORX haftet für Schäden nach Massgabe der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und wirksam vereinbarter Haftungsbeschränkungen.
15.2 Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit sie gesetzlich unzulässig ist, insbesondere bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.
15.3 Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leicht fahrlässig verursachte mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
15.4 Für Störungen, Ausfälle oder Leistungsänderungen unabhängiger Drittanbieter, insbesondere Hosting-Dienstleister, Domainregistrare, externe Plattformen oder Softwareanbieter, haftet EYE WORX nur, soweit eine gesetzliche oder vertragliche Verantwortlichkeit von EYE WORX besteht.
15.5 EYE WORX garantiert weder bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse aus fotografischen Leistungen noch konkrete Suchmaschinenplatzierungen, Besucherzahlen oder Umsätze durch erstellte Webseiten, sofern solche Ergebnisse nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert wurden.
15.6 Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben vorbehalten.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Sämtliche Vertragsverhältnisse mit EYE WORX unterstehen dem materiellen Schweizer Recht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
16.2 Für Streitigkeiten aus Verträgen mit Geschäftskunden wird, soweit gesetzlich zulässig, Innerthal im Kanton Schwyz beziehungsweise das sachlich und örtlich zuständige Gericht des Kantons Schwyz als Gerichtsstand vereinbart.
16.3 Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Änderungen oder Ergänzungen einzelner Vereinbarungen können schriftlich oder in einer anderen gesetzlich zulässigen Form erfolgen.
17.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
17.3 An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Die Parteien können eine rechtlich zulässige Ersatzregelung vereinbaren.
17.4 Massgebend ist diejenige Fassung der AGB, die wirksam in den betreffenden Vertrag einbezogen wurde.
